Die Sozialplanung für Senioren ist eine thematisch gegliederte und untereinander gewichtete Aufstellung von Indikatoren zur Beschreibung von Lebens- und Bedarfslagen, die den Kommunen zur Nutzung gemäß ihren je spezifischen Planungsbedürfnissen zur Verfügung ge-stellt wird. Zu dem Zweck werden Hinweise zum Aussagegehalt der einzelnen Indikatoren und zur Beschaffung der jeweiligen Daten gegeben. Die Auswahl der Indikatoren und die Bestimmung von Themenfeldern sind ausgehend von langjähriger Erfahrung in der wissenschaftlichen Begleitung kommunaler (Alten-)Planungsvorhaben unter Hinzuziehung einschlägiger Fachliteratur vorgenommen worden. Bei den Indikatoren war neben ihrer Relevanz die Zugänglichkeit der benötigten Daten ein wichtiges Kriterium. Ein Anspruch auf Vollständigkeit kann und soll nicht erhoben werden. Aufbau und Handhabung des Instrumentariums werden im Folgenden in ihren Einzelheiten erläutert.
Die Struktur
Die Sozialplanung für Senioren umfasst zwei Teile, das Instrumentarium an sich und ein dazugehöriges Handbuch.
Das Instrumentarium ist in drei Kapitel unterteilt: An diesen Einführungs- und Erläuterungsteil schließt sich die Darstellung des Basistableaus an, welches so heißt, weil die darin zusammengestellten Indikatoren eine ausreichende Datenbasis für kommunale Planungen in Bezug auf die mit der demografischen Entwicklung sich verändernden Bedarfslagen älterer Menschen liefern.
Der gleichen Systematik folgend (vgl. nächster Abschnitt) wird dann das Erweiterungstableau behandelt, das zusätzliche Indikatoren beinhaltet, die geeignet sind, einer differenzierteren Analyse zugrunde gelegt zu werden.
Das Handbuch ergänzt das Instrument mit einem umfangreichen Glossar. Es enthält erklärende Kommentare zu den einzelnen Indikatoren und Themenfeldern sowie den zwischen ihnen bestehenden Zusammenhängen. Außerdem soll es im Bedarfsfall Hintergrundinformationen beisteuern können. Im Anhang des Handbuchs finden sich Fragenbogenelemente zu allen Indikatoren als Hilfestellung bei geplanten Eigenerhebungen.
Innerhalb des Basistableaus wie des Erweiterungstableaus, der zentralen Module der Sozialplanung für Senioren, sind die Indikatoren nach den Themenfeldern
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Demografische und sozial-strukturelle Daten
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Partizipation und bürgerschaftliches Engagement
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Wohnen und Lebensführung
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Bildung und Kultur
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Gesundheit und Pflege
geordnet. Diese Themenfelder stehen in einem hierarchischen Verhältnis zueinander, was durch die Reihenfolge ihrer Nennung zum Ausdruck kommt. Dies bedeutet aber auch, dass sie von unterschiedlicher Qualität sind:
Themenfeld 1 vereinigt grundlegende Indikatoren zur Beschreibung der Bevölkerungsstruktur nach Geschlecht, Alter, sozialen und gebietsbezogenen Kriterien. Die so zu gewinnenden Daten ermöglichen die Zielgruppendefinition, die Voraussetzung von Planung ist; das Themenfeld ist aber nicht selbst Planungsgegenstand.
Die Themenfelder 3 bis 5 erfassen demgegenüber bestimmte Lebensbereiche, auf die durch geplante Interventionen Einfluss genommen werden soll. Dementsprechend werden von den betreffenden Indikatoren vorrangig die jeweiligen infrastrukturellen Gegebenheiten, Nutzungsbedingungen und -häufigkeiten abgebildet, die im Verlauf der Planungen mit Erkenntnissen zur Bedarfssituation abzugleichen sind.
Eine Sonderstellung hat Themenfeld 2: Selbstverständlich geht es auch hier darum, zu intervenieren – im Sinne von Engagementförderung –, und durch Datenanalyse Bedingungen und Potenziale kennenzulernen. Indem aber – wie oben beschrieben – Planung als partizipativer Prozess angelegt werden muss, der schon bürgerschaftliches Engagement (älterer Menschen) einschließt, bildet Themenfeld 2 zugleich die Klammer, die diesen Prozess als ganzen umschließt.
Die Systematik
Zu jedem Themenfeld finden sich sechs bis zwölf Indikatoren, die nach einem einheitlichen Schema vorgestellt werden:
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Nach der Benennung des Indikators folgt unter dem Titel „Zielbeschreibung“ eine Einordnung in den Planungskontext: Es soll deutlich werden, welcher Sachverhalt bezeichnet wird und worin seine Relevanz liegt. Zu diesem Zweck wird teilweise ein Bezug zu Vergleichsdaten, die beispielsweise in wissenschaftlichen Studien erhoben worden sind, und daraus abgeleiteten Erkenntnissen hergestellt.
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Sodann wird auf die „Informationsquellen“ hingewiesen, aus denen die benötigten Daten bzw. Informationen zu beziehen sind. Hierbei stehen diejenigen Datenbestände im Vordergrund, die in den Kommunen selbst vorhanden, also am leichtesten zugänglich sind und häufig die kommunale Wirklichkeit am genauesten abbilden. Soweit Sekundärquellen herangezogen werden müssen, sind diese zumeist über das Internet zu erschließen; die betreffenden Links sind angegeben. Liegen für den Indikator keinerlei Daten vor, die für die kommunale Situation aussagekräftig sind, und muss daher auf Referenzdaten aus wissenschaftlichen oder anderen Erhebungszusammenhängen zurückgegriffen werden, werden nach Möglichkeit Empfehlungen gegeben, wie diese interpretiert werden sollten.
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Mit „Einheit“ wird kurz und knapp aufgeführt, in welcher Form Daten zu hinterlegen sind, so z. B. als absolute Zahl oder als Prozentwert.
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Mit „Erhebungsinhalte und/oder Berechnung“ sind die konkreten Informationen bezeichnet, die aus dem gesammelten Datenmaterial zu dem jeweiligen Indikator gewonnen werden sollen. Darüber hinaus sind an dieser Stelle ggf. Berechnungshinweise zu finden sowie eine Übersicht über jene Fragen bzw. Inhalte, die in einer Eigenerhebung berücksichtigt werden müssten.
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Unter „Kennzahlen“ sind die wesentlichen überregionalen oder allgemeingültigen Vergleichswerte zu einem Indikator aufgeführt, die den Verantwortlichen zur Orientierung bzw. besseren Einordnung des für ihre Kommune ermittelten Wertes dienen sollen.
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Im Anschluss sind unter „Erhebungshäufigkeit“ Empfehlungen benannt, wie regelmäßig ein Indikator erhoben werden sollte, um sich auf eine aktuelle Datenbasis stützen zu können.
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Der letzte Unterpunkt bietet – wenn sinnvoll – eine „Auswahl an Handlungsmöglichkeiten“, die als Basis für die Kreativität der Verantwortlichen in den Kommunen dienen kann. Für weitergehende vertiefende Informationen ist der Indikator an dieser Stelle außerdem mit der entsprechenden Seitenzahl im Handbuch verlinkt. Dort sind z. B. weitere Informationen zu finden, wie der Sachverhalt, auf den ein Indikator verweist, mit anderen Indikatoren in Wechselwirkung steht. Diese Information soll helfen, den Ort eines Indikators im gesamten Planungsgefüge zu verdeutlichen, zumal er im Einzelfall erst aus diesen Querverbindungen heraus verständlich wird. Zu den meisten Indikatoren gibt es Verweise auf weitere Untersuchungen, Erfahrungsberichte und sonstige Quellen, die zusätzliches planungsrelevantes Wissen vermitteln können – z. B. über Lebenslagen spezifischer Zielgruppen wie älter werdender Menschen nicht-deutscher Herkunft, mit Behinderung o. Ä.
Das Instrumentarium kann also von den Kommunen als Planungshilfe eingesetzt werden. Es bleibt zu erörtern, worin genau seine Funktion besteht und wie dieses „Werkzeug“ benutzt werden soll.
Die Unterstützungsfunktion
Dreierlei ist mit der Sozialplanung für Senioren beabsichtigt: Mitarbeiter kommunaler Verwaltungen sollen in die Lage versetzt werden,
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ohne ausgewiesenes sozialgerontologisches Fachwissen und spezielle Kenntnisse statistischer Verfahren selbstständig Daten zu sammeln, die für demografie-induzierte Planungen benötigt werden
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diese Daten aufzubereiten, zu interpretieren und daraus für die kommunale Planung relevante Schlüsse zu ziehen
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Planungen selbstständig fortzuschreiben
Der Realisierung dieses dreifachen Anspruchs dient der Aufbau einer umfassenden Daten- und Informationsbasis in der Kommunalverwaltung mit der Zielsetzung, einen genauen
Überblick über die unterschiedlichen Lebens- und Bedarfslagen der (älteren) Bevölkerung zu erhalten. Die Datenbeschaffung darf dabei nicht zum Selbstzweck werden, der Ressourcen unnötig bindet; es handelt sich vielmehr darum, das Material nach geeigneten Kriterien zu systematisieren und themenbezogen zusammenzuführen, damit es für Planungszwecke nutzbar wird. Genau dies zu leisten und so zu einer für Planung notwendigen Bevölkerungsanalyse und Bestandsaufnahme der zielgruppenbezogenen infrastrukturellen Gegebenheiten zu gelangen, soll durch die Sozialplanung für Senioren erleichtert werden. Vor diesem Hintergrund
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werden Indikatoren benannt und inhaltlich beleuchtet, die für eine Beschreibung von Lebens- und Bedarfslagen (älterer Menschen) in einer Kommune wesentlich sind
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wird der strukturelle Zusammenhang zwischen ihnen aufgezeigt
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werden für die Kommunen (überwiegend) direkt zugängliche Informationsquellen erschlossen (u. a. kommunale Datenbestände, online verfügbare Datenbanken)
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werden Hilfestellungen bei der Auswertung der zusammengetragenen Daten geboten
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werden Anregungen zu ihrer Interpretation gegeben
Vornehmlich mittlere und kleine Kommunen, die nicht die personellen und finanziellen Ressourcen wie Großstädte oder große Kreise haben, um das Thema „demografischer Wandel“ in institutionalisierten Planungsprozessen von eigens hierfür geschulten und eingestellten Mitarbeitern bearbeiten zu lassen, werden mithilfe der Sozialplanung für Senioren eine solide und transparente Entscheidungsgrundlage für die kommunale Politik schaffen können. Bestimmte organisatorische Voraussetzungen müssen dazu jedoch auch hier gegeben sein, insbesondere die oben angesprochene kompetente personelle Zuständigkeit, die für Planungsvorhaben unerlässlich ist.
Welche grundsätzlichen Aufgaben und Anforderungen sollte die mit dem Planungsprozess beauftragte Person erfüllen:
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Es muss sich nicht zwangsläufig eine Person permanent und ausschließlich alle erforderlichen Daten selbst beschaffen.
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Die Gesamtverantwortung für den Prozess liegt aber in der Hand einer Person, d. h. die verbindliche Initiierung der notwendigen Arbeitsteilung, Steuerung der Kooperation sowie Organisation des wechselseitigen Informationsflusses.
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Eine weitere Aufgabe ist die selbstständige Auswertung der bei ihr eingehenden Daten.
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Die Interpretation der Analyseergebnisse im Hinblick auf Handlungsoptionen, die zur politischen Entscheidung gestellt werden können, sollte dagegen u. U. besser in einem ämter- bzw. fach- und ggf. auch behördenübergreifenden Team erfolgen; so würde aus unterschiedlichen Perspektiven ein Blick auf die Fakten geworfen, bevor diese in einer politischen Diskussion bewertet werden.
Die Sozialplanung für Senioren ist im eigentlichen Sinne als Instrument zu begreifen, das nicht selbstständig eindeutige Ergebnisse hervorbringt, sondern in seiner Anwendung zu Erkenntnissen führt, aus denen Schlussfolgerungen gezogen werden müssen, die nicht nur im Allgemeinen unterschiedlich, sondern womöglich sogar gegensätzlich ausfallen werden. Einem technokratischen Planungsverständnis gibt die Sozialplanung für Senioren also keine Grundlage!
Dies soll an folgendem plakativen Beispiel verdeutlicht werden: In einem Vorort einer kleineren kreisangehörigen Gemeinde trennt eine verkehrsreiche Straße ein Wohngebiet mit hohem Anteil älterer Menschen von den einzigen fußläufig zu erreichenden Einzelhandelsgeschäften. Ob die Sicherheit der Fußgänger zum kommunalpolitischen Thema wird, nachdem hier zwei, fünf oder zehn Personen bei Unfällen zu Tode gekommen sind, folgt nicht aus den Daten zur Altersstruktur der Menschen in diesem Wohngebiet bzw. zur Verkehrsdichte und zur Unfallhäufigkeit auf der fraglichen Straße, und schon gar nicht, welche Maßnahmen ggf. getroffen werden, um eine sichere Überquerung zu gewährleisten. Bei solchen Angelegenheiten geht es nicht um die Frage der Festsetzung von „Grenzwerten“, sondern um die notwendige Verständigung darüber, was in einer Gemeinschaft in welchem Ausmaß als problematisch angesehen wird – und das ist, wie schon die Wortwahl signalisiert, ein kommunikativer Prozess, der unmöglich entfallen kann.
