Indikator 3.1 B - Stadtteilcharakteristik – Kommunales Wohnen im Alter

Die Wohnumwelt ist für die Lebensqualität im Alter von hoher Bedeutung. Unter „gesundem“ Altern im Wohnumfeld wird die Aufrechterhaltung von Selbstständigkeit und Wohlbefinden verstanden. Die Bedeutung des Wohnens im hohen Alter wird durch die schnell steigende Anzahl alter Menschen noch zunehmen.

Vorrangige Aufgabe der kommunal Verantwortlichen, aber z. B. auch der Wohnungsbaugesellschaften sollte es daher sein, selbstständiges Wohnen für die Bevölkerungsgruppe der hochaltrigen und häufig alleinlebenden Menschen nicht nur zu gewährleisten, sondern auch gemäß den individuellen Wohnbedürfnissen der Senioren zu gestalten. Die Voraussetzung für eine bedarfsgerechte Wohnraumplanung ist das Vorhandensein von Informationen über die objektiven und subjektiven Zufriedenheitsaspekte, was das Wohnen älterer Menschen in den Stadtteilen betrifft.

Erkenntnisse über die (ungefähre) Altersstruktur eines Quartiers – und deren künftige Prognose – bilden die Grundlage für kleinräumige Planungen der Infrastruktur (reagierend, aber auch steuernd).

Definition Quartier: Unter Quartier versteht man einen begrenzten Lebensraum innerhalb der Stadt, der nicht nur in der Größe mit einer Art Dorf vergleichbar ist. Traditionell gilt das Quartier als ein sozialer Raum mit überdurchschnittlich hoher Interaktionsdichte, informellen Aktivitäten (Familien-, Nachbarschafts- und Vereinsleben) und Zusammengehörigkeitsgefühl. Städtebaulich betrachtet kann außerdem ein bestimmter Siedlungstyp mit bestimmten Wohnumfeldern und öffentlichen Räumen sowie einer eigenen Versorgungsinfrastruktur unterstellt werden, bei dem die baulichräumlichen Verhältnisse zum Entstehen bestimmter Formen der Alltagskultur beitragen (vgl. Glossar des Forschungsprojekts „Stadtregion Stuttgart 2030“ des Geographischen Instituts und des Instituts für Städtebau an der Universität Stuttgart).

Die kommunal Verantwortlichen sollten bei einer Stadtbegehung, oder besser einem Quartiersrundgang, auf folgende Punkte achten:

  • barrierefreie Zugänge im öffentlichen Verkehrsraum (Bushaltestellen, öffentliche Einrichtungen)
  • Ruhebänke/Sitzgelegenheiten zum Verweilen
  • Gehwege sowie Haupt- und Nebenstraßen, Fußgängerbereiche
  • Fußgängerüberquerungen zum Kreuzen von Verkehrswegen (z. B. Zebrastreifen)
  • Lichtsignalanlagen für Fußgänger mit angemessenen Grün- und Rotphasen
  • öffentliches Leben auf der Straße im Sinne von „Lebendigkeit“


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