Obwohl die Risiken, krank und pflegebedürftig zu werden, mit fortschreitendem Alter ansteigen, darf Alter nicht zwangsläufig mit Krankheit und Pflegebedürftigkeit assoziiert werden. Das Krankheitsbild Älterer ist durch Multimorbidität, d. h. das gleichzeitige Bestehen mehrerer Krankheiten bei einer einzelnen Person, sowie durch Chronifizierung von Akuterkrankungen gekennzeichnet. Über 50 % der Menschen im Alter von 60 Jahren und älter leiden unter chronischen Krankheiten. Vor allem im sehr hohen Alter kommen zusätzlich vermehrt Demenzerkrankungen hinzu. Schätzungen gehen derzeit von 800.000 bis 1,2 Mio. demenziell erkrankten älteren Menschen aus (vgl. Clemens/Naegele 2004).
Pflegebedürftigkeit im Alter ist oft eine Folge chronischer Erkrankungen und Multimorbidität und ist häufig an Hochaltrigkeit gebunden. Daraus resultiert u. a., dass in den Alten- und Pflegeheimen fast ausschließlich auch nur sehr alte Menschen wohnen. Aufgrund der zu erwartenden steigenden Anzahl alter Menschen ist mit einer kontinuierlichen Zunahme von Demenzerkrankungen und Alterspflegebedürftigkeit zu rechnen. Bei gleichbleibenden Rahmenbedingungen in der Gesundheitspolitik wird bis zum Jahr 2040 eine Zunahme der zu Hause versorgten Pflegebedürftigen um ca. 45 % und der in Heimen lebenden Pflegebedürftigen um etwa 80 % prognostiziert (vgl. Deutscher Bundestag 2002).
Den Kommunen obliegt die Verantwortung für die Vorhaltung bedarfsgerechter Versorgungsstrukturen. Bei der Planung bedarfsgerechter Hilfeangebote für Pflegebedürftige und zur Unterstützung der Pflegepersonen sind die Abstimmung mit den angrenzenden Angeboten aus dem Gesundheitswesen, zu denen die Bereiche Prävention und Rehabilitation gehören, und der offenen Altenhilfe entscheidend. Pflegeplanung muss daher grundsätzlich über die ambulanten, teil- und vollstationären Pflegeangebote hinausgehen. Nur auf die dargestellte Weise lassen sich auf die jeweils individuellen Bedarfssituationen bezogene Pflegearrangements in die Planungsüberlegungen einbeziehen. Kommunale Pflegeplanung ist somit auch immer ein Baustein der Seniorenplanung.
Mithilfe dieses Zusammenspiels ist die Entstehung einer vernetzten und aufeinander abgestimmten Beratungsstruktur, die Verzahnung professioneller, familialer und ehrenamtlicher Pflegestrukturen sowie eine Verbindung von Bereichen der Pflege und der Gesundheitsversorgung mit weiteren Bereichen der Sozialversorgung in der Kommune möglich (vgl. MAGS NRW (2007): Kommunale Pflegeplanung – Empfehlungen zur praktischen Umsetzung).
