Indikator 5.4 B
Ambulante pflegerische Versorgung

Aus Prognosen über den zukünftigen Pflegebedarf und aus den Entwicklungstrends zur Nutzung ambulanter Hilfeangebote und Dienstleistungen kann eine bessere kommunale Hilfeplanung realisiert werden.

Definition: Ambulante Pflege

Professionelle ambulante Pflege wird in der Regel von Sozialstationen übernommen. Dies sind Einrichtungen von Trägern der freien Wohlfahrtspflege (z. B. Deutsches Rotes Kreuz, Caritas und Diakonie), deren Aufgabe es ist, betreuungsbedürftigen Menschen Alten- und Krankenpflege in der jeweils eigenen Wohnung gegen Entgelt zukommen zu lassen.

Die häusliche Alten- und Krankenpflege kann umfassen:

  • Grundpflege bei Schwer- und Langzeitkranken jeden Alters
  • Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung und Versorgung nach operativen Maßnahmen
  • hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuungsdienste
  • Beratung in allen Fragen zur Pflegeversicherung und zur Finanzierung der Leistungen
  • Hilfe bei Anträgen (Sozialberatung)
  • Pflegeberatung, Pflegeanleitung und Gesprächskreise für pflegende Angehörige (Angehörigenarbeit)
  • seelsorgerische Begleitung (als Besonderheit der kirchlichen Sozialstationen)
  • weitere lokal angebotene Leistungen oder deren Koordination (z. B. Fahrdienste, Hauswirtschaft, Essen auf Rädern/Mahlzeitendienst)

Die Abrechnung kann unterschiedlich geregelt sein, je nachdem, mit welcher Versicherungsart (gesetzliche Krankenkasse, private Kasse, Pflegeversicherung) über die eigene persönliche Bezahlung hinaus abgerechnet werden soll/kann. Ambulante Pflegedienste werden von den jeweiligen Krankenkassen oder der Pflegekasse oder dem Träger der Sozialhilfe (z. B. im Rahmen der Hilfe zur Pflege) bezahlt. Dies richtet sich nach der Art der Hilfeleistung:

  • Die häusliche Krankenpflege als Behandlungspflege (z. B. Medikamente stellen/verabreichen, Verbände wechseln, Injektionen verabreichen, absaugen, Infusionstherapie und alle anderen medizinischen Hilfeleistungen) wird von der Krankenkasse nach ärztlicher Verordnung übernommen (§ 37 SGB V), ansonsten von den Sozialämtern, wenn kein Krankenversicherungsschutz besteht (nach § 48 SGB XII).
  • Die Grundpflege (z. B. Körperpflege, Hilfe beim Ankleiden, Auskleiden, aber auch bei der hauswirtschaftlichen Versorgung, z. B. Wäsche waschen, putzen) zahlt die Pflegekasse, sofern der Medizinische Dienst der Krankenkassen die Pflegebedürftigkeit einer Person überprüft und in die Pflegestufe I bis III eingruppiert hat. Für den Fall, dass kein Pflegeversicherungsschutz besteht, übernimmt die Sozialhilfe im Rahmen der Hilfe zur Pflege die Kosten der Grundpflege.

bis Die Anzahl der ambulanten Pflegedienste hat in Deutschland in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen, 2009 wurden insgesamt über 12.000 registriert. Mittlerweile sind in diesem Bereich über 269.000 Mitarbeiter beschäftigt, davon nur noch etwas mehr als ein Viertel in Vollzeit- und über 70 % in unterschiedlichen Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen. Von der Qualifikation her sind die meisten Mitarbeiter Krankenschwestern/-pfleger (31 %) oder examinierte Altenpfleger (20 %).

Ca. 70 % der Mitarbeiter in ambulanten Pflegediensten sind mit grundpflegerischen Tätigkeiten beschäftigt, Tendenz steigend. Beinahe 14 % sind dagegen vornehmlich in der hauswirtschaftlichen Versorgung der Klienten im Einsatz (vgl. Tabelle 93).

Tabelle 93: Anzahl der ambulanten Pflegedienste und deren Mitarbeiterstruktur (Stand: 15.12.2009)

 

Anzahl

Anteil an

Personal in %

Veränderung zu

2007 in %

ambulante Pflegedienste insgesamt

12.026

 

4,3

Personal insgesamt

268.891

100,0

6,7

davon

vollzeitbeschäftigt

71.964

26,8

15,3

teilzeitbeschäftigt

189.827

70,5

13,4

Praktikant, Schüler, Auszubildender,

freiwilliges soziales Jahr

5.037

1,9

24

Zivildienstleistende

2.062

0,8

-7,0

davon

staatl. anerkannte Altenpfleger

52.889

19,7

17,6

staatl. anerkannte Altenpflegehelfer

8.555

3,2

40,8

Gesundheits- und Krankenpfleger/-in

82.055

30,5

5,0

Krankenpflegehelfer

11.704

4,4

14,9

Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in

7.737

2,9

6,1

überwiegender Tätigkeitsbereich

Grundpflege

187.710

69,8

14,8

hauswirtschaftliche Versorgung

36.602

13,6

10,4

Quelle: Statistisches Bundesamt (2011): Pflegestatistik 2009, 2007; eigene Berechnungen

bisBei weit über der Hälfte der ambulanten Träger handelt es sich um private Anbieter (Tab. 93), welche auch die höchsten Zuwachsraten haben. 37 % der Träger sind dagegen freigemeinnützig organisiert und nur 1,6 % aller Anbieter befinden sich in öffentlicher Hand. Ist der Marktanteil von ambulanten Diensten in freigemeinnütziger Trägerschaft insgesamt konstant, verzeichnen der öffentliche (+2,2 %) und vor allem der private Sektor (+7,2 %) Zuwächse (vgl. Tabelle 94).

Im Durchschnitt werden von einem ambulanten Pflegedienst 46 Klienten versorgt. Hier nimmt die Anzahl trotz der gleichzeitig wachsenden Anzahl an Anbietern zu.

Tabelle 94: Ambulante Pflegedienste nach Art der Träger (Stand: 15.12.2009)

Art der

Pflegedienste

Pflegedienste insgesamt

davon nach dem Träger der Dienste

private Träger

freigemeinnützige Träger

öffentliche Träger

Gesamt

Träger der freien Wohlfahrts-pflege

sonst. gemein-nützige Träger

Gesamt

kommunale Träger

sonst. öffentl. Träger

Pflegedienste insgesamt

10.977

7.398

4.433

4.075

358

195

164

31

in %

100

61,5

36,9

33,9

3

1,6

1,4

0,3

Änderung zu 2007 in %

4,3

7,2

0,0

-0,9

-10,2

2,2

-6,3

96,1

Quelle: Statistisches Bundesamt (2011): Pflegestatistik 2009; eigene Berechnungen

Lange Fahrzeiten der Dienste deuten auf einen großen Einzugsbereich hin. Hier ist z. B. zu prüfen, ob der Aufbau eines weiteren Pflegedienstes in der Nähe sinnvoll wäre. Ferner können bessere Absprachen unter den einzelnen Anbietern hinsichtlich des jeweiligen Einzugsbereiches dazu beitragen, Einsätze auch zum Wohle der Klienten zu verkürzen

Case Management:

Das Ziel von Case Management – auch „integrierte Versorgung“ – ist es, die Kunden in die Lage zu versetzen bzw. zu befähigen, die Leistungen auf dem großen Markt der Gesundheits- und Pflegebranche entsprechend ihrer Bedarfe und finanziellen Möglichkeiten „einzukaufen“. Damit sollen dem Kunden mehr Autonomie und Selbstbestimmungsmöglichkeiten eingerichtet werden. Dies setzt jedoch umfassende Transparenz der Angebotsstruktur voraus. Daher ist die Etablierung von geeigneten Anlaufstellen mit qualifizierten Fachleuten („Case Manager“) notwendig, die die Senioren neutral und umfassend informieren und beraten. Anders ausgedrückt ist das Ziel „Kundenautonomie“: Wenn auf diesem speziellen Markt wirklich Kundenautonomie vorherrscht, könnte man von einer emanzipatorischen Seniorenpolitik sprechen. Zur Erreichung dieses Ziels ist es notwendig, eine geeignete Anlaufstelle als kompetente Instanz einzurichten, die die Nutzer neutral und umfassend informiert. Diese könnte gut bei der Kommune angesiedelt sein.

Demenz:

Eine besondere Situation stellt im Bereich der ambulanten Versorgung die Lage der Demenzkranken und ihrer Pflegepersonen dar, da sie häufig noch keiner Pflegestufe zugeordnet worden sind und daher kein Leistungsanspruch gegenüber der Pflegeversicherung besteht.

Gezielte Fördermaßnahmen sowie finanzielles Engagement der Kommune könnten in diesem Zusammenhang dauerhaft drei Vorteile bringen:

  • Die Lebensqualität von demenziell erkrankten Menschen kann weitgehend erhalten bleiben.
  • Demenziell erkrankte Menschen können länger in ihrem häuslichen Umfeld wohnen bleiben.
  • Die pflegenden Angehörigen werden mittels zusätzlicher Hilfen und Beratungsarrangements entlastet.

Auf diese Weise kann einem Anstieg der Sozialhilfekosten bedingt entgegengewirkt werden, da durch erfolgreich eingeleitete Unterstützungsmaßnahmen eine (frühzeitige) Verlegung der demenziell erkrankten Menschen in stationäre Einrichtungen hinausgezögert werden kann.

Hierzu ist es bei der Kontaktaufnahme unerlässlich, sensibel gegenüber der betroffenen Zielgruppe vorzugehen. Aus diesem Grund sind ausreichend fachlich geschulte und akzeptierte Kontaktpersonen, sowohl ehrenamtlich Tätige als auch professionelle Kräfte erforderlich. In der Kommune müssen entsprechende Voraussetzungen geschaffen werden, damit das existierende Angebot auf die jeweilige persönliche Lebenssituation der Demenzkranken abgestimmt wird. Nur so kann bei den betroffenen Personen die notwendige Vertrauensbasis geschaffen und das Ziel einer optimalen bedarfsgerechten Angebotsstruktur erreicht werden.

bis Da auch der Anteil älterer Menschen mit anderem kulturellem Hintergrund regional stark zunehmen wird, sollte zudem der Auf- und Ausbau einer „kultursensiblen“ ambulanten pflegerischen Angebotsstruktur intensiviert werden.

Mehr zu diesem Thema:

  • Statistisches Bundesamt (2007): Pflegestatistik 2005 – Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung – Deutschlandergebnisse, Bericht als PDF
  • Statistisches Bundesamt (2005): 2. Bericht: Pflegestatistik 2003 – Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung – Ländervergleich: Ambulante Pflegedienste, Bericht als PDF
  • Gesundheitsberichte aus den Bundesländern – Bestandsnachweis der Sammlung im lögd (NRW), zum Verzeichnis Gesundheitsberichte der Länder“