Indikator 5.2 B
Pflegebedürftigkeit

Aufgabe der kommunalen Sozial-/Pflege-/Seniorenplanung ist es, in Kooperation mit dem Kreis, den Vertretern der Wohlfahrtsverbände und anderer Freiwilligendienste Konzepte im ambulanten und stationären Bereich zu entwickeln, mit denen die Versorgung der pflegebedürftigen Menschen vor Ort kurz-, mittel- und langfristig sichergestellt werden kann.
Im Zuge der demografischen Entwicklung wird die Anzahl insbesondere der hochaltrigen Menschen in Deutschland zunehmen und somit auch die der Pflegebedürftigen.

Definition Pflegebedürftigkeit
Pflegebedürftig nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) sind Personen, die durch eine Krankheit oder Behinderung dauerhaft nicht in der Lage sind, alltäglichen Aktivitäten und Verrichtungen (pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung) selbstständig nachzugehen und daher Maßnahmen der Hilfestellung oder Kompensation benötigen. Die Pflegebedürftigkeit wird von einem Gutachter des Medizinischen Dienstes der Pflegekasse festgestellt, der die pflegebedürftige Person entsprechend des Pflegeaufwands (Dauer und Häufigkeit des Pflegebedarfs) einer Pflegestufe zuweist. Man unterscheidet zwischen Pflegestufe I, II und III, die entsprechend bei erheblicher, schwerer bzw. schwerster Pflegebedürftigkeit zugeteilt wird. Wenn der Pflegeaufwand das Maß der Pflegestufe III weit übersteigt, kann ein sogenannter Härtefall vorliegen, für den weitere Leistungen gewährt werden können.
Pflegestufe 0 liegt vor, wenn der Betreuungsbedarf einer Person zwar besteht, aber unterhalb der Zeitaufwandsschwelle liegt, die von der Pflegeversicherung als Voraussetzung für Leistungen der Pflegestufe I mindestens verlangt wird.

Das Risiko Pflegebedürftigkeit wird durch die Pflegeversicherung (SGB XI) aufgefangen, die je nach nachgewiesenem Bedarf an pflegerischer und hauswirtschaftlicher Versorgung einen Kostenanteil der häuslichen bzw. stationären Pflege trägt. Übersteigen die Pflegekosten diesen Betrag, müssen Pflegebedürftige selbst oder bei fehlendem Einkommen bzw. Vermögen die Sozialhilfeträger für den Fehlbetrag aufkommen.

bis  2009 waren über 2,3 Mio. Menschen in Deutschland pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes, womit der Anteil der Pflegbedürftigen im Vergleich zu 2007 um 4,1 % zugenommen hat; 86,2 % sind 60 Jahre und älter (2 Mio.), 54,9 % haben bereits das 80. Lebensjahr erreicht (1,3 Mio.).

bis  Das Risiko, pflegebedürftig zu werden, steigt mit zunehmenden Alter: Sind erst 10,8 % der über 60-Jährigen pflegebedürftig, trifft dies bei den über 80-Jährigen bereits zu 30,9 % zu. Mit dem Überschreiten der Altersgrenze von 80 Jahren steigt die Pflegefallwahrscheinlichkeit damit überproportional an. Auch die Wahrscheinlichkeit, an einer Demenz zu erkranken, nimmt jenseits der 80-Jahr-Grenze drastisch zu. Der Anteil aller Pflegebedürftigen an der Gesamtbevölkerung betrug 2009 lediglich 2,9 %.

bis  67 % aller Pflegebedürftigen sind weiblich. Vor allem in den höheren Altersgruppen (80 Jahre und älter) ist der Anteil der Frauen unter den Pflegebedürftigen besonders hoch. So sind 30 % der Frauen im Alter zwischen 80 und 90 Jahren pflegebedürftig. Der entsprechende Anteil bei den gleichaltrigen Männern liegt bei 19,5 %. Im Alter über 90 Jahre fällt die Differenz zwischen Frauen und Männern noch höher aus. Die Unterschiede resultieren u. a. aus der höheren Lebenserwartung von Frauen.

 

bis  Die meisten Pflegebedürftigen (69,3 %) werden in Privathaushalten, 30,7 % in stationären Pflegeeinrichtungen versorgt. Die pflegerische Versorgung übernehmen zu 66 % ausschließlich Angehörige, in 34 % der Fälle wird die Betreuung allein oder zusätzlich durch ambulante Pflegedienste übernommen (vgl. Tabelle 87).

Tabelle 87: Pflegebedürftige nach Alter, Geschlecht und Art der Unterbringung (31.12.2009)

Alter

von … bis … Jahren

Gesamt

davon weiblich

Änderung

zu 2007

davon

Anteil an jeweiliger

Bevölkerungsgruppe

zu

Hause

versorgt

in

Heimen

Gesamt

männ-

lich

weib-

lich

 

Anzahl

%

Anzahl

%

Unter 15

66.474

30.885

5,2

66.116

358

0,6

0,6

0,6

15 bis unter 60 J.

256.336

124.828

1,4

222.169

34.167

0,5

0,5

0,5

60 bis unter 65 J.

71.370

34.909

2,6

55.464

15.906

1,7

1,7

1,6

65 bis unter 70 J.

129.687

64.240

- 6,9

98.605

31.082

2,7

2,8

2,5

70 bis unter 75 J.

224.803

122.603

9,9

168.615

56.187

4,7

4,7

4,8

75 bis unter 80 J.

306.923

190.444

1,1

224.368

82.554

9,9

8,8

10,7

80 bis unter 85 J.

460.129

327.628

4,9

313.491

146.638

19,9

15,7

22,3

85 bis unter 90 J.

509.383

407.388

13,9

309.027

200.356

38,0

28,3

41,6

90 und älter

313.149

263.558

- 4,5

162.906

150.243

59,1

36,8

66,7

Gesamt

2.338.252

1.566.482

4,1

1.620.762

717.490

2,9

1,9

3,8

Quelle: Statistisches Bundesamt (2011): Pflegestatistik 2009

bis  Die Anzahl der ambulant wie auch der stationär versorgten Pflegebedürftigen 2009 hat im Vergleich zu 2007 um 4,1 % zugenommen, in Heimen (4,6 %) weniger stark als in den Privathaushalten (5,4 %).

Von allen Pflegebedürftigen sind 60 % in Pflegestufe I eingeteilt, etwa ein Viertel erhalten Leistungen nach Pflegestufe II. 9 % sind mit Pflegestufe III begutachtet worden, wobei die Härtefälle inbegriffen sind.

Werden in den Privathaushalten überwiegend Personen mit Pflegestufe I versorgt (60,1 %), befinden sich in den Heimen dagegen hauptsächlich Personen mit schwerer und sehr schwerer Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe II und III) (vgl. Tabelle 88). Im Vergleich zu 2007 ist in Pflegestufe I insgesamt ein Anstieg um 7,8 % zu verzeichnen, während nur 0,5 % mehr mit Pflegestufe III beurteilt worden sind und in der Pflegestufe II sogar ein minimaler Rückgang (-0,1%) festzustellen ist.

Tabelle 88: Pflegebedürftige nach Art der Versorgung und Pflegestufen (31.12.2009)

Pflegebedürftige

nach Art der

Versorgung

Pflegebedürftige

Pflegestufe

bisher

ohne

Zuordnung

Gesamt

Änderung

zu 2007

davon

weiblich

I

II

III

Anzahl

%

Anzahl

Pflegebedürftige zu

Hause versorgt

1.620.762

5,4

63,4

983.399

401.102

146.261

-/-

jeweiliger Anteil in

der Pflegestufe in %

 

 

 

60,7

24,7

9

 

davon:

allein durch Angehörige **

1.065.564

3,1

61,0

680.671

303.111

81.782

-/-

Zusammen mit/durch ambulante

Pflegedienste

555.198

10,1

68,2

302.782

187.991

64.479

-/-

Pflegebedürftige voll-

stationär

in Heimen

717.490

4,6

75,0

264.165

295.916

146.835

10.574

jeweiliger Anteil in

der Pflegestufe in %

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

2.338.252

41

67,0

1.247.564

787.018

293.096

10.574

* einschließlich Härtefälle   ** Entspricht Empfängern von ausschließlich Pflegegeld nach § 37 SGB XI. Empfänger von Kombinationsleistungen nach § 38 SBG XI sind dagegen in den ambulanten Pflegediensten enthalten.

Quelle: Statistisches Bundesamt (2011): Pflegestatistik 2009; eigene Berechnungen

Eine Möglichkeit, die potenzielle Anzahl der Pflegebedürftigen in einer Kommune bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vorauszuberechnen, stellt die Pflegevorausstatistik dar. Dazu sind die aktuellen Zahlen der pflegebedürftigen Frauen und Männer einer bestimmten Altersgruppe (Kommune + Deutschland) sowie die Zahlen dieser Altersgruppe der Bevölkerungsprognose für die Kommune für das Jahr X erforderlich. Mithilfe der Berechnung dieser Zahlen kann nun ermittelt werden, wie viele Pflegebedürftige in der Kommune zum gesetzten Zeitpunkt zu erwarten sind.

Im Beispiel für die Kommune X (s. u.) würde damit die Anzahl der Pflegebedürftigen bis zum Jahr 2020 auf 419 ansteigen und damit rund 6 % über dem Wert des Jahres 2009 liegen:

Pflegevorausstatistik:

Beispielrechnung: Im Jahr 2009 sind in Deutschland 19,5 % der 80- bis unter 90-jährigen Männer und 30 % der Frauen dieser Altersgruppe pflegebedürftig. Die Anzahl der Pflegebedürftigen gleichen Alters beträgt zu diesem Zeitpunkt in der Gemeinde X rund 395. Die Bevölkerungsvorausberechnung für die Kommune X geht für das Jahr 2020 von 566 Männern und 1.028 Frauen aus, die 80 bis unter 90 Jahre alt sind. Für die Zahl der Pflegebedürftigen von 80 bis unter 90 Jahren im Jahr 2020 ergibt sich:

(566 x 0,195) + (1028 x 0,3) = rund 419

(in Anlehnung an die Pflegevorausstatistik Statistisches Bundesamt 2003)

 

Ergänzung Hilfebedarf:

Annähernd 12 % der 65-Jährigen und Älteren sind z. B. in Nordrhein-Westfalen in eine Pflegestufe eingestuft (Landesamt für Daten und Statistik 2003), nach Schätzwerten von Infratest für dieses Bundesland sind weitere ca. 14,3 % hilfebedürftig. Als „Querschnittsgruppe“ ist die Gruppe der Demenzkranken zu betrachten. Etwa ein Viertel der 65-Jährigen und Älteren weist damit einen Hilfe- und/oder Pflegebedarf auf, der sich in den unterschiedlichsten Bereichen auswirkt. Daraus ergeben sich zusätzliche Unterstützungsbedarfe für Personen, die einen vorrangigen hauswirtschaftlichen Hilfebedarf unterhalb der Pflegeeinstufung haben. Bundesweit wurde die Anzahl der vorrangig hauswirtschaftlich Hilfsbedürftigen mit fast 3 Mio. Menschen in Privathaushalten angegeben (vgl. Tabelle 89).

Der Anstieg des Hilfebedarfes ist insbesondere bei den Hochbetagten zu verzeichnen: Ab 80 Jahre haben 22 % der Männer und 27 % der Frauen einen vorrangigen hauswirtschaftlichen Hilfebedarf (vgl. Infratest Sozialforschung Schnellbericht 2003: 10).

Tabelle 89: Zahl der vorrangig hauswirtschaftlich Hilfsbedürftigen* (in 1000) in Privathaushalten (2002)

Quelle: Schupp/Künemund (2004)

Ergänzung: Begutachtungsempfehlungen bei Erstbegutachtungen

Der Medizinische Dienst (MDK) ist in seiner gutachterlichen Tätigkeit u. a. verantwortlich für die Feststellung, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, und die Empfehlung in eine der drei Pflegestufen:

  • Pflegestufe I: „erheblich pflegebedürftig“
  • Pflegestufe II: „schwer pflegebedürftig“
  • Pflegestufe III: „schwerst pflegebedürftig“

Laut Statistik der Pflegestufenempfehlung bei Erstantragstellern lag bei knapp einem Drittel der Fälle aus sozialmedizinischer Sicht keine Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI vor.

bis Der Anteil von antragstellenden Personen, die „nicht pflegebedürftig“ im Sinne des Gesetzes sind, liegt im ambulanten Bereich mit 32 % doppelt so hoch wie im vollstationären. Ein Grund dafür ist, dass in der Regel nur solche Versicherten zur stationären Pflege in ein Alten- und Pflegeheim aufgenommen werden, die im Sinne des Gesetzes pflegebedürftig sind. Bei diesem Personenkreis handelt es sich in der Mehrzahl um Versicherte, denen keine Pflegeperson zur Betreuung im häuslichen Umfeld zur Seite steht oder deren Pflegebedarf die Kapazitäten im häuslichen Umfeld übersteigt.

bisDie Zahl von ca. 203.000 Personen, die mit "nicht pflegebedürftig" begutachtet worden sind, könnte theoretisch zu der Gesamtanzahl der pflegebedürftigen Personen noch hinzugezählt werden. Zu diesem abgelehnten Personenkreis gehören vielfach demenziell erkrankte Personen, deren Betreuungsbedarf im Rahmen der Begutachtung bisher noch nicht ausreichend berücksichtigt wird (vgl. Tabelle 90).

Tabelle 90: Anzahl der vom MDK durchgeführten ambulanten und vollstationären Begutachtungen nach Begutachtungsempfehlung 2007

 

durchgeführte Erstbegutachtungen

Erstantragsteller auf ambulante und vollstationäre Leistungen

Gesamt

 

nicht pflegebedürftig

Pflegestufe

I

Pflegestufe

II

Pflegestufe

III

696.704

Anzahl

 

 

 

 

 

in %

29,2

49,2

17,9

3,7

davon

Erstantragsteller auf ambulante Leistungen

574.638

Anzahl

 

 

 

 

 

in %

32,2

49,6

15,0

3,2

Erstantragsteller auf vollstationäre Leistungen

122.066

Anzahl

 

 

 

 

 

in %

15,1

47,4

31,4

6,1

Quelle: Pflegebericht des Medizinischen Dienstes 2007-2008 (der Bericht weist für die Begutachtungsempfehlungen keine absoluten Zahlen aus; für 2008 sind nur Daten für das 3. Und 4. Quartal ausgewiesen).

Mehr zu diesem Thema:

  • Statistisches Bundesamt (2007): Pflegestatistik 2005 – Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung – Deutschlandergebnisse, Bericht als PDF
  • Statistisches Bundesamt (2005): Pflegestatistik 2003 – Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung – Deutschlandergebnisse, Bericht als PDF
  • Statistisches Bundesamt (2005): 2. Bericht: Pflegestatistik 2003 – Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung – Ländervergleich: Pflegebedürftige, Bericht als PDF (Stand: 11.04.2007)
  • BMG (2004): Dritter Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung (Kap. II, 47–50), Bericht als PDF (Stand: 11.04.2007
  • Statistisches Jahrbuch Gesundheit, BMG 2006
  • Berichte und Statistiken u. a. zum Bereich Gesundheitswesen, www.sozialpolitik-aktuell.de
  • Schneekloth, U./Wahl, H. W. (Hrsg.) (2005): Möglichkeiten und Grenzen selbstständiger Lebensführung in privaten Haushalten, Bericht als PDF
  • Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen e. V. (MDS) (2007): Pflegebericht des Medizinischen Dienstes 2005, Bericht als PDF
  • Clemens, W./Naegele, G. (2004): Lebenslagen im Alter. Kruse/Martin (Hg.): Psychoziale Gerontologie. Enzyklopädie der Gerontologie. Bern / Göttingen: Hans-Huber Verlag. 387–402
  • Deutscher Bundestag (Hrsg.) (2002): Abschlussbericht der Enquete-Kommission „Demographischer Wandel – Herausforderungen unserer älter werdenden Gesellschaft an den Einzelnen und die Politik“. Zur Sache 3/2002