Indikator 1.6 B - Kommunale Ausgaben für seniorenspezifische Belange

Mag die Notwendigkeit kommunaler Planung angesichts des demografischen Wandels grundsätzlich leicht einzusehen sein, wird die Haushaltslage der meisten Kommunen Anlass zu Bedenken und Einwänden gegen die Realisierbarkeit eines solchen Vorhabens geben; Skepsis ist vor allem von der wachsenden Zahl jener Kommunen zu erwarten, deren desolate Finanzsituation bereits zur Verordnung von Haushaltssicherungskonzepten geführt hat. Neben den Folgen von Massen- und Langzeitarbeitslosigkeit haben die demografischen Veränderungen zweifellos schwerwiegende Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte: Auf die aus Pflegebedürftigkeit erwachsenden Kosten, die von den Kommunen getragen werden müssen und folglich deren Haushalt belasten, ist schon hingewiesen worden; an dieser Stelle belastet der demografische Wandel die Ausgabenseite der Haushalte. Doch auch die Einnahmenseite ist betroffen, da eine sinkende Bevölkerungszahl bei gleichzeitig steigender Zahl von Rentnerhaushalten ein rückläufiges Steueraufkommen zur Konsequenz hat. Diese Entwicklungen können durch kommunale Planung schwerlich beeinflusst, geschweige denn aufgehoben werden. Kurzsichtig ist es allerdings, die Alterung der Gesellschaft vorwiegend oder gar ausschließlich als Belastung der Sozialsysteme zum Nachteil der jüngeren Menschen aufzufassen und so den Beitrag des Alters zum gesellschaftlichen Leben aus dem Blick zu verlieren. Diesen Beitrag zu quantifizieren, dürfte methodisch schwierig und in der Ausführung aufwändig sein. Fraglich ist aber, ob es überhaupt notwendig ist, seinen (Geld-)Wert zu bestimmen, um einzusehen, dass die Gesellschaft auch Nutzen vom Alter hat. Hier ist nicht zuletzt der durch Transferleistungen (Renten- und Pensionszahlungen) ermöglichte Konsum älterer Menschen hervorzuheben, der einen nicht gering zu schätzenden Wirtschaftsfaktor darstellt.

Dass bei Planungsprozessen Finanzierungsgesichtspunkte berücksichtigt werden müssen, steht außer Zweifel. Nicht jedes Planungsergebnis muss jedoch kostenträchtig sein, und die weitreichendste Veränderung ist sogar kostenfrei zu bewerkstelligen: die konstitutive Beteiligung älterer Menschen am kommunalen Planungsprozess, die sie (mit) zur Verantwortung zieht – auch für die finanziellen Implikationen. Darüber hinaus können Kosten durch sinnvolle Planung positiv beeinflusst werden – nicht durch Leitungsbeschränkungen, sondern vielmehr durch folgende Maßnahmen, die dem Leistungsfall vorbeugen und somit indirekt Kosten einsparen helfen:

  • Die Förderung gesundheitsbewussten Verhaltens, etwa durch geeignete Sportangebote für ältere Menschen, ist insofern kostenrelevant, als damit Krankheit und Pflegebedürftigkeit vorgebeugt wird, ihr Eintreten hinausgezögert, in manchen Fällen gar vermieden werden kann.
  • Der Vorrang häuslicher Pflege ist in § 3 SGB XI gesetzlich festgelegt. Informations- und Beratungsleistungen, die die Bedingungen der häuslichen Versorgung pflegebedürftiger Personen verbessern helfen, z. B. Wohnraumberatung, erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass ein Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt notwendig wird. Dies verringert die Sozialhilfekosten.
  • Dienstleistungen für ältere Menschen, die sie im Alltag vielfältig unterstützen und ihren Komfort erhöhen usw., tragen dazu bei, dass ihre Selbstständigkeit erhalten bleibt und ihre Lebensqualität verbessert wird. Gleichzeitig treten Senioren hier als finanzkräftige Konsumenten auf, die u. a. zur Wirtschaftsförderung und damit zur Arbeitsplatzsicherung bei-tragen (im Sinne von Seniorenwirtschaft).
  • Angebote in den Bereichen Bildung, Kultur, Sport und Tourismus, die für ältere Menschen attraktiv sind, können imagefördernde Wirkung haben und dadurch auch Kunden aus Nachbarkommunen anziehen, was Umsatz- und Einnahmensteigerung bedeutet.
  • Durch Förderung bürgerschaftlichen Engagements (älterer Menschen) kann evtl. der Erhalt kommunaler Einrichtungen wie Bibliotheken, Schwimmbäder u. Ä. gesichert werden, die ohne Bereitschaft zur unentgeltlichen Mitarbeit nicht länger zu finanzieren wären. Gleichzeitig werden damit sinnvolle neue Aufgaben für ältere Menschen geschaffen.

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bis Studien, die solche Kosteneffekte belegen, gibt es gegenwärtig nicht; für sie spricht einstweilen nur die Plausibilität. Wenn sich positive Effekte einstellen, dann erst mittel- bis langfristig. Vorhaben, die sich aus der kommunalen Planung ergeben, werden unmittelbar eher Kosten als Einsparpotenziale verursachen. Es verhält sich hier also wie bei vielen anderen Investitionen: Die Kosten amortisieren sich erst auf längere Sicht, und die Projekte werfen dann möglicherweise auch Gewinn ab. Zunächst sind diese Projekte aber mit Risiken behaftet.