Indikator 1.5 B - Arbeitslosigkeit und Sozialhilfe

Hohe Arbeitslosenquoten bedeuten für Kommunen immer auch finanzielle Belastungen. Sie können kurzfristig auftreten, den Haushalt aber auch mittel- oder gar langfristig belasten – je nachdem, wie sich die Beschäftigungssituation vor Ort entwickelt. Vor diesem Hintergrund sind insbesondere Entwicklung und Dauer der Arbeitslosigkeit unter den älteren Arbeitnehmern, die unmittelbar vor der Verrentung stehen, von Interesse.
Wie Arbeitslose können sich auch Senioren, die Sozialhilfe beziehen, bestimmte Bildungs-, Gesundheits- und Kulturangebote nicht mehr leisten, was für sie einen Verlust an Lebensqualität darstellt. Zugleich leidet ihre Gesundheit unter bestimmten Einschränkungen, was letztlich ebenfalls zu höheren Kosten für die Kommune führen kann.
Vor diesem Hintergrund bietet sich der Kommune die Chance, Maßnahmen für den Ausbau kostengünstiger niedrigschwelliger Angebote für Hilfebedürftige zu ergreifen und hierfür vermehrt freiwillige Mitarbeiter aus den betroffenen Altersgruppen und dem Pool älterer Arbeitsloser zu gewinnen. Der kommunale Haushalt wird nicht zusätzlich belastet, wenn den betroffenen Mitbürgern auf diesem Wege günstige oder gar kostenlose Dienstleistungsangebote zur Verfügung gestellt werden.
Ein hoher Anteil an Sozialhilfeempfängern in einem bestimmten Stadtteil könnte darauf hinweisen, dass hier Segregationsprozesse stattgefunden haben und infolgedessen die Lebensqualität im Stadtteil weiter absinken kann.

Arbeitslosigkeit
Die Arbeitslosenquoten gehen derzeit allgemein deutlich zurück. Die Arbeitslosenquote lag 2006 bei 10,8 % und sinkt seitdem weiter. Vom derzeitigen Aufschwung am Arbeitsmarkt profitieren Ältere aber nur unterdurchschnittlich. Zwar sinkt auch hier die Arbeitslosigkeit im Jahresdurchschnitt 2006 im Vergleich zum Vorjahr um 4 % bei den über 50-Jährigen (-2,2 % bei den über 55-Jährigen), aber deutlich schwächer als die Arbeitslosigkeit aller Altersgruppen (-7,7 %). Bei den Ausländern liegen die Arbeitslosenquoten in der Regel fast doppelt so hoch wie bei den Deutschen, wobei in der Gruppe der 55- bis 60-Jährigen der Anteil der Arbeitslosen unter den Deutschen höher ist (unter 10 % gegenüber 11 %) (vgl. Tabelle 12, Tabelle 13).

Tabelle 12: Arbeitslose nach ausgewählten Personengruppen und Arbeitslosenquoten im Jahresdurchschnitt

Quelle: Statistisches Bundesamt, Bundesagentur für Arbeit, Statistik der BA

Tabelle 13: Arbeitslose Spätaussiedler, Ausländer, Deutsche nach Strukturmerkmalen, 12.2008 (Anteil in %)

Quelle: Statistik der BA

Sozialhilfe
Definition Sozialhilfe (vgl. Sozialhilfestatistik Statistisches Bundesamt)
Sozialhilfe in Deutschland ist eine öffentlich-rechtliche Sozialleistung, die im System der sozialen Sicherheit die Funktion des untersten Auffangnetzes erfüllt. Aus dem im Grundgesetz garantierten Sozialstaatsprinzip ergibt sich die Verpflichtung des Staates, einen Mindeststandard des menschenwürdigen Daseins sicherzustellen (soziokulturelles Existenzminimum: Deckung des Grundbedarfs v. a. an Nahrung, Kleidung, Unterkunft, Hausrat usw.). Das jeweils aktuelle Sozialhilferecht konkretisiert diesen Mindeststandard in materiellem Recht, aus dem sich konkrete und einklagbare Leistungsansprüche bedürftiger Personen herleiten lassen.
Folgendes Leitprinzip wird laut § 1 Satz 1 SGB XII zugrunde gelegt: „Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht.“

In der Sozialhilfestatistik werden folgende Gruppen aufgeführt:

  • Empfänger/innen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII
  • Empfänger/innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB X
  • Empfänger/innen von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII (unter anderem Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Hilfe zur Pflege, Hilfen zur Gesundheit; bis Ende 2004 wurden diese Leistungen als „Hilfen in besonderen Lebenslagen“ bezeichnet)

Das Sozialhilferecht ist seit 01.01.2005 ein eigenständiges Buch des SGB XII. Seitdem übernehmen die Sozialhilfe und das Arbeitslosengeld II (SGB II) die Funktion der Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums für jeweils unterschiedliche Personenkreise. Von 1961 bis 2004 war die Sozialhilfe im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) geregelt, von daher ergeben Vergleiche der Zahlen von 2004 und früher mit denen ab 2005 keinen Sinn, da z. B. nach Inkrafttreten des Hartz-IV-Gesetzes zum 01.01.2005 die Zahl der Sozialhilfeempfänger im Vergleich zum Jahresende 2004 stark zurückging. Aufgrund dieser Umstellung sind die Zahlen derzeit noch nicht vergleichbar!

Tabelle 14: Empfänger/innen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt (jeweils 31.12.)

Quelle: Statistisches Bundesamt www.regionalstatistik.de

bis 53,4 % der Empfänger von Grundsicherung 2009 waren 65 Jahre und älter. Das bedeutet, dass in diesem Jahr knapp 3 % der Gesamtbevölkerung über 65 Jahre entsprechende Sozialleistungen erhalten haben. Bei den älteren Ausländern lag der Anteil der Empfänger mit über 12,4 % dagegen wesentlich höher, was sich insbesondere mit deren geringeren Renten erklären lässt. Mit zunehmendem Alter nimmt der Anteil der Empfängerinnen deutlich zu: So sind in der Gruppe der 80-jährigen und älteren Empfänger/innen fast drei Viertel weiblich. Das Durchschnittsalter der Leistungsempfänger im Alter ab 65 Jahre betrug 2009 annähernd 74 Jahre, unter den Frauen etwas mehr als 75 Jahre (vgl. Tabelle 15).

Tabelle 15: Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach Nationalität, Geschlecht und Altersgruppe am 31.12.2009

Quelle: StatBA (Fachserie 13 Reihe 2.2: Empfänger/-innen von Sozialhilfe in Form von Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)

Mehr zu diesem Thema:

  • Arbeiten mit 50 in Deutschland (Expertise für 5. Altenbericht), Bericht als PDF
  • Wirtschaftsfaktor ältere Migrantinnen und Migranten in Deutschland – Stand und Perspektiven (Expertise für 5. Altenbericht), Bericht als PDF